FAQ-Liste


Warum soll ich eigentlich meine Arbeit in dieses Projekt einbringen? Weil auch Sie als Autor einen Nutzen davon haben. Wir sind davon überzeugt, daß die multimediale Version Ihrer Arbeit von wesentlich mehr Leuten gelesen wird, als die in den Bibliotheksspeichern liegenden Exemplare es je werden. Wir richten Ihnen auch eine Profilseite ein, auf der Sie eine Kontaktadresse für Interessenten hinterlegen können, so daß vielleicht auch die Firma, die eine offene Stelle besetzen möchte, für die genau Ihre Arbeiten relevant sind, auf Sie aufmerksam wird.

Als Betreuer einer Arbeit profitieren Sie von der Publizität, die die Aufnahme Ihrer Arbeiten erzeugt. Sie werden mit dem Profil Ihrer Arbeitsgruppe einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Und im Gegensatz zur Bibliotheksausleihe erfahren Sie sogar im Detail, wer sich für Ihre Arbeiten interessiert. Vielleicht treffen Sie auf diese Weise Kooperationspartner für interessante neue Projekte.

Ich habe Angst, daß zuviel Arbeit auf mich zukommt! Das ist unbegründet. Im Prinzip können Sie, wenn Sie wirklich auf Multimediakomponenten verzichten wollen, Ihre Arbeit einfach als Datei Ihres Textverarbeitungssystems abliefern. Die Konvertierung wird von uns durchgeführt. Wir bitten Sie lediglich, uns ein wenig Hilfestellung zu geben, wie welche Dateien zusammenhängen, und um einen Ausdruck Ihrer Arbeit in Papierform, damit wir den Konvertierungserfolg überprüfen können. Falls Sie allerdings mit einer wirklich spektakulär aufbereiteten Arbeit positiv in Erscheinung treten wollen, und damit Ihre immer wichtiger werdende Kompetenz in Fragen der Datenpräsentation im Informationszeitalter beweisen wollen, bitten wir Sie, sich an die Autorenrichtlinien zu halten.
Wenn die Arbeit schon auf dem Netz ist, warum muß ich dann noch die Pflichtexemplare abliefern? Die Abschaffung der Pflichtexemplare erfordert eine Änderung der Promotionsordnung, die erst durchgeführt werden kann, wenn praktische Erfahrungen mit Projekten wie diesem gesammelt worden sind. Es gibt noch offene Fragen der Langzeitarchivierung etc., die neben den technischen Details der Konvertierung und Präsentation erst noch eingehend geklärt werden müssen. Trösten Sie sich damit, daß Sie ein Pionier sind und in einer Übergangsphase leben.
Meine Arbeit beschreibt hochgeheime Verfahren, die noch nicht patentiert sind! Kein Problem. Wir geben es Ihnen schriftlich, daß wir während der Bearbeitung Ihrer Arbeit keine Informationen herausgeben. Zusätzlich können Sie eine Sperrfrist beantragen, innerhalb der die Arbeit nur für Personen zugänglich ist, die von Ihnen ein persönlich ein Passwort erhalten haben.
Ich habe noch nicht alle Inhalte der Arbeit in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht! Das ist ein konstruiertes Problem. Dissertationen sind per definitionem öffentlich zugängliche Dokumente, wenn Sie nicht gerade auf einer Sperrung bei der Einreichung bestanden haben. Das wird allerdings nur bei wenigen Prozent der Arbeiten beantragt. Kein Verlag wird Ihren Artikel zurückweisen, weil er schon bei uns veröffentlichtes Material enthält, denn im Prinzip produzieren wir nur eine Kopie des weiterhin existenten Druckwerks. Vergessen Sie nicht, daß zum Beispiel Chemical Abstracts einen guten Teil der amerikanischen Dissertationen ohnehin abstrahiert und dort diese Werke damit nicht so sehr in der Obskurität versinken wie hier. Wir bemühen uns, die Texte unseres Projekts auch von CAS indexieren zu lassen. Um Ihnen entgegenzukommen, können Sie aber auch mit dieser Begründung eine Sperrfrist setzen, bevor Ihre Arbeit allgemein zugänglich wird.
Ich bin glücklich darüber, daß bisher keiner die zurückgehaltenen experimentellen Details und Tricks aus meinen Arbeiten erfährt, wenn die Pflichtexemplare in seliger Vergessenheit schlummern! Wenn dies der Arbeitsstil Ihrer Gruppe ist, haben Sie ein Problem. Das Veröffentlichen der Ergebnisse von ohne zusätzliche Information nicht reproduzierbaren Experimenten gilt allgemein als wissenschaftlich unethisch - was nicht heißt, daß es in der Praxis nicht häufig vorkommt. Wir, in Überinstimmung mit dem Ministerium, sind der Meinung, daß durch öffentliche Gelder produzierte Information auch wirklich öffentlich zugänglich sein sollte. Dies schließt eine Nutzung durch Industrie und Wirtschaft und damit deren Wettbewerbsstärkung ein. Auch eine Analyse durch andere universitäre Arbeitsgruppen und damit die Vermeidung der kostspieligen Duplikation von bereits vorhandenem Wissen ist durchaus erwünscht. Eine Offenlegung der produzierten Erkenntnisse, unabhängig von der oben behandelten Patentproblematik, ist für die Demonstration der Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskreise, Institute und Universitäten sowie den Beleg des fruchtbaren Einsatzes der eingesetzten öffentlichen Geldmittel unverzichtbar.

Letzte Änderung: 1997-12-05
Webmaster: W. D. Ihlenfeldt, R. Höllering